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Umzug in die Schweiz

Ob Auswanderung in die Schweiz oder berufsbedingte Zweitwohnung im Nachbarland. Was auch immer der Anlass für Ihren Umzug in die Schweiz ist – Umzüge Brandlmeier ist Ihr zuverlässiger Partner für den reibungslosen, grenzüberschreitenden Umzug. Wir kümmern uns um sämtliche Zollregularien und beraten Sie gern zu allen Anforderungen beim Schweiz-Umzug – innerhalb von München gern direkt bei Ihnen vor Ort.

 

Vor Ihrem Umzug gibt es bereits einige Sachen, die Sie im Hinterkopf behalten sollten:

 

  • Kündigen Ihrer laufenden Verträge
  • Ausweisdokumente prüfen
  • Einholen aller nötigen Informationen zu den Zoll-Formalitäten
  • Adapter für Steckdosen besorgen - diese sind dort anders als deutsche
  • Anmeldung eines Nachsendeantrag bei der Deutschen Post
  • Wohnungsauflösung in Deutschland

Besonderheiten beim Umzug in die Schweiz

Ein Umzug erfordert schon beim Ortswechsel innerhalb von Deutschland eine gute Vorbereitung. Beim Umzug in die Schweiz kommen wiederum besondere Anforderungen hinsichtlich der benötigten Papiere hinzu, auf die sich Auswanderer aus Deutschland vorbereiten sollten.

 

Deklaration von Umzugsgut

Für den Zoll ist bei der Einfuhr Ihrer Güter in die Schweiz deren Gesamtwert, sowie die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts für Ihr Verkehrsmittel wichtig. Gerade letzteres wird an der Grenze stark kontrolliert, denn Transporter mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich zur Nationalstrassenabgabe (Vignette) eine Schwerverkehrsabgabe zahlen.

Ebenfalls wichtig ist eine vollständige Liste aller Umzugsgüter, sprich Lebenserhaltungs-Gegenstände und Hausrat. Diese Güter dürfen nämlich bei der der Einreise ohne Erhebung von Zoll-Gebühren in die Schweiz gebracht werden. Um die Kontrolle an der Grenze zu vereinfachen muss diese Liste dem Schweizer Zoll übergeben werden. Dabei reicht eine grobe Angabe aus, z.B. die Auflistung von Büchern, Kleidung, Schuhen, Geschirr usw.

Auch Ihr Auto zählt in der Schweiz als Umzugsgut und kann frei von Zoll Gebühren eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Halter nachweislich seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Fahrzeug ist und dass er dieses persönlich überführt. Sollten diese Angaben nicht auf Ihr Fahrzeug zutreffen ist müssen Einfuhrabgaben an die Zollstelle entrichtet werden. Idealerweise wäre Ihr Auto natürlich auf Sie zugelassen, sollte es jedoch auf jemand anderen zugelassen worden sein, kann diese Person eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, um die Einfuhr in die Schweiz zu ermöglichen. Anschließend sollten Sie das Auto innerhalb von 12 Monaten in der Schweiz anmelden.

 

Wichtige Dokumente

Vor Ihrem Umzug sollten Sie unbedingt Ausweispapiere, wie Reisepass und Personalausweis, prüfen und deren Gültigkeit gegebenenfalls noch verlängern lassen. Nach Ihrem Umzug ist die Deutsche Botschaft in der Schweiz für sämtliche Pass-Angelegenheiten zuständig. Weitere wichtige Dokumente sind zudem die Arbeitsbewilligung und die Aufenthaltsbewilligung. Ersteres sollte Ihnen von Ihrem neuen Arbeitgeber zugeschickt werden. Die Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie beim ihrer neuen Gemeinde, bei der Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Einreise anmelden sollten.

 

Haustiere

Auch Ihre geliebten Haustiere können Sie zollfrei mit in die Schweiz nehmen. Jedoch gibt es bei Ihrem Umzug ein paar Dinge zu beachten.

Darunter zählen:

  • Nachweis für gewisse Impfungen, z.B. Tollwut
  • tierärztliche Bescheinigungen
  • aktueller EU-Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip

Wichtige Informationen für Hundehalter:

10 Tage nach der Einreise muss Ihr Vierbeiner durch einen Tierarzt in die Schweizer Hundedatenbank (ANIS) eingetragen werden. Spätestens 2 Wochen nach Umzug muss außerdem eine Anmeldung des Tieres bei der Einwohnerkontrolle stattfinden.

 

Einreisezeiten

Ein weiterer Punkt, der bei einem Umzug von Deutschland in die Schweiz zu beachten ist, sind die Einreisezeiten. Grundsätzlich gilt, die Einreise kann nur während der Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Die Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Welche Papiere benötige ich für den Umzug in die Schweiz? Wie funktioniert der Ablauf beim Zoll? Welche weiteren Besonderheiten gibt es bei der Einfuhr von Gegenständen in die Schweiz? Zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie mit Umzüge Brandlmeier den richtigen Ansprechpartner. Wir kennen uns bestens mit den notwendigen Formalitäten sowie den Einfuhr- und Zollbestimmungen aus und sorgen dafür, dass Sie stressfrei und ohne Hindernisse Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen können.

Vom Einpacken bis zu Zollformalitäten – perfekte Organisation mit Umzüge Brandlmeier

Unsere Leistungen im Bereich Schweiz-Umzug sind sehr umfangreich. Wir beraten Sie gern persönlich zu den speziellen Anforderungen des grenzüberschreitenden Umzugs und bieten Ihnen einen kompetenten Rundum-Service:

 

  • Umzug in die Schweiz in jeder Größenordnung
  • Übernahme sämtlicher Zollformalitäten
  • Möbeldemontage-/ montage
  • Aus- und Einpackservice
  • bei Bedarf Zwischenlagerung des Transportguts
  • Bereitstellung von hochwertigem Umzugsmaterial

 

Sie haben Ihr Umzugsziel in der Schweiz, wir haben die notwendige Routine für einen sorgenlosen Umzug. Entscheiden Sie sich mit Umzüge Brandlmeier für einen unkomplizierten Umzug in die Schweiz und stellen Sie eine unverbindliche Anfrage. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen! Sie planen einen Umzug innerhalb der EU? Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Auslandsumzug zur Seite!

Zuverlässige Schweiz-Umzüge mit Umzüge Brandlmeier – dafür spricht auch folgendes Lob des Zollexperten Werner Auer: 

 

Sehr geehrte Damen und Herren der Geschäftsleitung, ganzes Team, Familie Brandlmeier,

Und wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Zeit – ein kleines Fazit zu ziehen – wie jedes Jahr für mich.

Nach drei interessanten und abwechslungsreichen Jahren bei der Zollstelle Au heisst es für mich Abschied nehmen.

Ich werde auf eigenen Wunsch nach der Zollstelle Wolfurt (AT/CH = Gemeinschaftszollanlage) versetzt und freue mich auf diese neue Aufgabe und Herausforderung.

Seit nunmehr 28 Jahren arbeite ich im Auftrag der Eid. Zollverwaltung und versuche meinen Job vorschriftsgemäss mit dem nötigen Sachverstand vor allem aber mit gesundem Menschenverstand zu bewältigen. Dies gelingt mir recht gut und ich darf auf viele zufriedene Kunden und Unternehmen (auch im Raum München) zurückblicken.

Es ist mir ein Anliegen, Ihnen und Ihnen Mitarbeitern vor Ort in diesem Zusammenhang ein besonderes Lob auszusprechen.

Der jeweilige Umzug ist perfekt dokumentiert und die nötigen Unterlagen liegen jeweils lückenlos bereit.

Dies spricht für ein organisiertes, kompetentes und fachkundiges Unternehmen im Bereich „Umzüge / National und International“.

Ich bedanke mich bei Ihnen und Ihren Mitarbeitern für diese überaus angenehme, tolerante und freundliche Zusammenarbeit, wünsche Ihnen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und für das kommende neue Jahr 2018 alles erdenklich Gute.

Freundliche Grüsse und auf ein Wiedersehen in München

Werner Auer
Zollexperte

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Zollinspektorat Rheintal / DA Au

 

Häufige Fragen zum Umzug in die Schweiz

 

Was muss ich beim Umzug in die Schweiz alles beachten?

  • Umzugsgut klar deklarieren
  • Maximales Gesamtgewicht des Verkehrsmittels beachten
  • LKWs über 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette + Schwerverkehrsabgabe
  • Liste aller Güter z. B. Bücher, Kleidung, Schuhe, Geschirr usw. - Auch das Auto zählt als Umzugsgut
  • Gültige Dokumente: Ausweis, Reisepass
  • Nachweise für Haustiere

Dies sind nur ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Wir informieren Sie gerne ausführlich über alle weiteren Punkte auf, die Sie achten müssen.

 

Was muss ich beim Umzug mit einem Haustier in die Schweiz beachten?

  • Das Haustier ist zollfrei
  • Nachweis für gewisse Impfungen, z.B. Tollwut
  • tierärztliche Bescheinigungen
  • aktueller EU-Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip
  • Hunde müssen 10 Tage nach der Einreise von einem Tierarzt in der Schweiz untersucht werden
  • Hunde müssen spätestens 2 Wochen nach dem Umzug in die Schweiz bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden

 

Kann ich Tag und Nacht in die Schweiz umziehen?

Sie sollten immer die Öffnungszeiten des Zolles beachten, damit Sie ohne Probleme einreisen können. In der Schweiz gilt ein Nachtfahrverbot zwischen 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr für bestimmte Fahrzeugtypen.

Darunter fallen:

  • Schwere Motorwagen
  • Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen
  • Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht
  • Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t mitführen

 

Warum sollte ich Umzüge Brandlmeier für meinen Umzug in die Schweiz beauftragen?

Wir haben jahrelange Erfahrung mit Umzügen in die Schweiz, wir organisieren Ihren Umzug komplett inkl. der Unterlagen für den Zoll und geben Ihnen alle weiteren Informationen, die Sie benötigen damit Ihr Umzug in die Schweiz reibungslos abläuft.

 

Was muss ich tun, damit Umzüge Brandlmeier meinen Umzug in die Schweiz organisiert?

Stellen Sie einfach unverbindlich eine Anfrage bei uns. Wir beraten Sie gerne und sprechen alle Details in Ruhe mit Ihnen durch. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir freuen uns auf Sie!

 

Jetzt unverbindlich anfragen!