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Besonderheiten beim Umzug in die Schweiz

Ein Umzug erfordert schon beim Ortswechsel innerhalb von Deutschland eine gute Vorbereitung. Beim Umzug in die Schweiz kommen wiederum besondere Anforderungen hinsichtlich der benötigten Papiere hinzu, auf die sich Auswanderer aus Deutschland vorbereiten sollten.

 

Deklaration von Umzugsgut

Für den Zoll ist bei der Einfuhr Ihrer Güter in die Schweiz deren Gesamtwert, sowie die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts für Ihr Verkehrsmittel wichtig. Gerade letzteres wird an der Grenze stark kontrolliert, denn Transporter mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen müssen zusätzlich zur Nationalstrassenabgabe (Vignette) eine Schwerverkehrsabgabe zahlen.

Ebenfalls wichtig ist eine vollständige Liste aller Umzugsgüter, sprich Lebenserhaltungs-Gegenstände und Hausrat. Diese Güter dürfen nämlich bei der der Einreise ohne Erhebung von Zoll-Gebühren in die Schweiz gebracht werden. Um die Kontrolle an der Grenze zu vereinfachen muss diese Liste dem Schweizer Zoll übergeben werden. Dabei reicht eine grobe Angabe aus, z.B. die Auflistung von Büchern, Kleidung, Schuhen, Geschirr usw.

Auch Ihr Auto zählt in der Schweiz als Umzugsgut und kann frei von Zoll Gebühren eingeführt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Halter nachweislich seit mindestens 6 Monaten im Besitz des Fahrzeug ist und dass er dieses persönlich überführt. Sollten diese Angaben nicht auf Ihr Fahrzeug zutreffen ist müssen Einfuhrabgaben an die Zollstelle entrichtet werden. Idealerweise wäre Ihr Auto natürlich auf Sie zugelassen, sollte es jedoch auf jemand anderen zugelassen worden sein, kann diese Person eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben, um die Einfuhr in die Schweiz zu ermöglichen. Anschließend sollten Sie das Auto innerhalb von 12 Monaten in der Schweiz anmelden.

 

Wichtige Dokumente

Vor Ihrem Umzug sollten Sie unbedingt Ausweispapiere, wie Reisepass und Personalausweis, prüfen und deren Gültigkeit gegebenenfalls noch verlängern lassen. Nach Ihrem Umzug ist die Deutsche Botschaft in der Schweiz für sämtliche Pass-Angelegenheiten zuständig. Weitere wichtige Dokumente sind zudem die Arbeitsbewilligung und die Aufenthaltsbewilligung. Ersteres sollte Ihnen von Ihrem neuen Arbeitgeber zugeschickt werden. Die Aufenthaltsbewilligung erhalten Sie beim ihrer neuen Gemeinde, bei der Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Ihrer Einreise anmelden sollten.

 

Haustiere

Auch Ihre geliebten Haustiere können Sie zollfrei mit in die Schweiz nehmen. Jedoch gibt es bei Ihrem Umzug ein paar Dinge zu beachten.

Darunter zählen:

  • Nachweis für gewisse Impfungen, z.B. Tollwut
  • tierärztliche Bescheinigungen
  • aktueller EU-Heimtierpass
  • Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip

Wichtige Informationen für Hundehalter:

10 Tage nach der Einreise muss Ihr Vierbeiner durch einen Tierarzt in die Schweizer Hundedatenbank (ANIS) eingetragen werden. Spätestens 2 Wochen nach Umzug muss außerdem eine Anmeldung des Tieres bei der Einwohnerkontrolle stattfinden.

 

Einreisezeiten

Ein weiterer Punkt, der bei einem Umzug von Deutschland in die Schweiz zu beachten ist, sind die Einreisezeiten. Grundsätzlich gilt, die Einreise kann nur während der Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle erfolgen. Die Öffnungszeiten der Schweizer Zollstelle finden Sie auf der Internetseite der eidgenössischen Zollverwaltung (EZV).

Welche Papiere benötige ich für den Umzug in die Schweiz? Wie funktioniert der Ablauf beim Zoll? Welche weiteren Besonderheiten gibt es bei der Einfuhr von Gegenständen in die Schweiz? Zu diesen und vielen weiteren Fragen erhalten Sie mit Umzüge Brandlmeier den richtigen Ansprechpartner. Wir kennen uns bestens mit den notwendigen Formalitäten sowie den Einfuhr- und Zollbestimmungen aus und sorgen dafür, dass Sie stressfrei und ohne Hindernisse Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen können.