Häufige Fragen zum Umzug in die Schweiz
Was muss ich beim Umzug in die Schweiz alles beachten?
- Umzugsgut klar deklarieren
- Maximales Gesamtgewicht des Verkehrsmittels beachten
- LKWs über 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette + Schwerverkehrsabgabe
- Liste aller Güter z. B. Bücher, Kleidung, Schuhe, Geschirr usw. - Auch das Auto zählt als Umzugsgut
- Gültige Dokumente: Ausweis, Reisepass
- Nachweise für Haustiere
Dies sind nur ein paar Punkte, die Sie beachten müssen. Wir informieren Sie gerne ausführlich über alle weiteren Punkte auf, die Sie achten müssen.
Was muss ich beim Umzug mit einem Haustier in die Schweiz beachten?
- Das Haustier ist zollfrei
- Nachweis für gewisse Impfungen, z.B. Tollwut
- tierärztliche Bescheinigungen
- aktueller EU-Heimtierpass
- Kennzeichnung durch Tätowierung oder Mikrochip
- Hunde müssen 10 Tage nach der Einreise von einem Tierarzt in der Schweiz untersucht werden
- Hunde müssen spätestens 2 Wochen nach dem Umzug in die Schweiz bei der Einwohnerkontrolle angemeldet werden
Kann ich Tag und Nacht in die Schweiz umziehen?
Sie sollten immer die Öffnungszeiten des Zolles beachten, damit Sie ohne Probleme einreisen können. In der Schweiz gilt ein Nachtfahrverbot zwischen 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr für bestimmte Fahrzeugtypen.
Darunter fallen:
- Schwere Motorwagen
- Gewerbliche Traktoren und Arbeitsmotorwagen
- Sattelmotorfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtzugsgewicht
- Fahrzeuge, die einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.5 t mitführen
Warum sollte ich Umzüge Brandlmeier für meinen Umzug in die Schweiz beauftragen?
Wir haben jahrelange Erfahrung mit Umzügen in die Schweiz, wir organisieren Ihren Umzug komplett inkl. der Unterlagen für den Zoll und geben Ihnen alle weiteren Informationen, die Sie benötigen damit Ihr Umzug in die Schweiz reibungslos abläuft.
Was muss ich tun, damit Umzüge Brandlmeier meinen Umzug in die Schweiz organisiert?
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