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Umzug während der Corona-Krise: das gilt seit dem 03. Januar 2023

Umzüge während der Corona-Krise: Das müssen Sie jetzt beachten

Aktueller Stand ab dem 03. Januar 2023

umziehen corona bayern

Umzug trotz Corona – Wer derzeit umziehen will oder einen Umzug plant, muss durch das Corona Virus nun eventuell umdenken. In ganz Deutschland, und auch im Ausland gelten teilweise strenge Regeln, was Kontakte mit anderen Menschen, den Aufenthalt in der Öffentlichkeit und die Anzahl der erlaubten Personen betrifft. Doch was, wenn Sie umziehen müssen oder die Wohnung schon gekündigt haben und nun trotz Corona umziehen wollen? Hier die wichtigsten Antworten.

 

Sind Umzüge aktuell normal möglich?

Generell sind Umzüge innerhalb von Bayern, aber auch zwischen verschiedenen Bundesländern möglich. Für alle Kontakte gilt weiterhin der Mindestabstand von 1,5 Metern und die bekannten Hygieneregeln, wie Hände waschen oder der Verzicht auf das Händeschütteln. Dies gilt auch beim Kontakt mit Mitarbeitern des Umzugsunternehmens.

Auch Wohnungsbesichtigungen dürfen weiterhin stattfinden, natürlich unter Einhaltung der Hygieneregeln und der allgemeinen Kontakt- & Ausgangsbeschränkungen.

Alle aktuellen Vorschriften finden Sie hier.

 

Wie sind die aktuellen Vorschriften für Privatrenovierungen und Privatumzüge?

Folgende Corona-Maßnahmen sind in Bayern seit dem 03.01.2023 gültig:

  • Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene: Es bestehen keine Kontaktbeschränkungen mehr. Somit dürfen sich mehr als 10 Personen am Umzug beteiligen.
  • Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene: Sämtliche Kontaktbeschränkungen sind derzeit aufgehoben. Es dürfen sich auch Personengruppen mit mehr als 10 Teilnehmern gemeinsam am Umzug beteiligen.

Bedenken Sie auch für die eigene Planung: Derartige Vorschriften können sich bei Veränderungen der Infektionszahlen teilweise kurzfristig wieder ändern, was beispielsweise Ihre Umzugsplanung durcheinanderbringen kann. Die aktuelle Inzidenz Ihrer Region finden Sie auf der Website des Robert Koch Institutes.

 

Gelten Kündigung und neuer Mietvertrag trotz Corona weiterhin?

Alle jetzt oder schon vorher abgeschlossenen Verträge gelten weiterhin, trotz der Beeinträchtigungen durch das Corona Virus. Hier können Sie lediglich auf Kulanz des Vermieters hoffen, wenn zum Beispiel ein geplanter Auszugstermin nicht eingehalten werden kann. Einen Anspruch, den Umzug bzw. Mietbeginn aufgrund der Corona Krise nicht zu beginnen, gibt es nicht.

 

Können bereits geplante Umzüge noch storniert werden?

Hier ist es vom Einzelfall und vom Vertrag abhängig. Ein Grund wäre, wenn die umziehende Person in Quarantäne ist und der Umzug in ein Gebiet geplant ist, dass vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft wurde. Reden Sie in einem solchen Fall mit uns.

 

Arbeiten Umzugsunternehmen normal weiter?

Ja, Umzugsunternehmen müssen sich zwar an die strengeren Hygienebestimmungen halten, können jedoch noch trotz Corona Krise weiterarbeiten. Es gelten die allgemeinen Regelungen für Dienstleistungsbetriebe. Da bei Umzugsunternehmen keine körperliche Nähe zum Kunden notwendig ist, sind diese von den Beschränkungen, die für viele andere Dienstleistungsbetriebe gelten, nicht betroffen.

 

Wir stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach wie gewohnt an oder nutzen Sie unser Online Angebot!

 

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Aktualisiert am 09.01.2023