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Elektroarbeiten nach oder vor dem Umzug – Welche Arbeiten dürfen Sie selbst machen?

Elektroarbeiten nach UmzugElektroarbeiten nach oder vor dem Umzug – Welche Arbeiten dürfen Sie selbst machen?

Vor und nach dem Umzug fallen oft viele Arbeiten an, sei es, um die alte Wohnung für die Übergabe vorzubereiten oder in der neuen Wohnung notwendige Arbeiten zu erledigen. Alte Lampen entfernen, neue Lampen anbringen, Kabel oder Steckdosen verlegen, Elektrogeräte anschließen erfordert teilweise Fachkenntnisse. Doch welche Arbeiten können Sie selbst durchführen und bei welchen sollte lieber ein Fachmann beauftragt werden? Und wird eine Genehmigung vom Vermieter benötigt?

 

Rechtslage bei Elektroarbeiten:

In § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung ist festgelegt, dass Arbeiten an der Elektrik für Laien verboten sind. Nur Elektroinstallationsbetriebe, die beim Stromversorger eingetragen sind, dürfen Arbeiten am Stromnetz durchführen. Hiermit ist die gesamte Hauselektrik gemeint. Im Baumarkt können Sie zwar alle erforderlichen Geräte und Materialien kaufen, jedoch sind die meisten Arbeiten gesetzlich für Privatpersonen tabu. Dies ist natürlich nicht nur dafür gedacht, dass Elektrobetriebe mehr zu tun haben, sondern dient dem Schutz Ihrer Sicherheit. Kabelbrände, Kurzschlüsse, Stromschläge oder Überspannungen können schwere Verletzungen oder Schäden verursachen. Außerdem können hohe Kosten auf Sie zukommen, da Sie für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden können und die Versicherung nicht zahlt, sollte der Schaden auf Ihre Tätigkeiten zurückgeführt werden können.

 

Was sollten Sie dem Profi überlassen?

Der Gesetzgeber schreibt daher vor, dass jedes Gerät, was fest an das Stromnetz angeschlossen wird, nur durch einen Fachmann angeschlossen werden darf, sonst erlischt der Versicherungsschutz. Dies umfasst demzufolge alle Geräte, die nicht über eine Steckdose mit Strom versorgt werden. Das heißt: Nicht nur Küchengeräte wie Backofen oder Herd müssen vom Elektriker angeschlossen werden, sondern auch Deckenlampen oder Steckdosen. Im schlimmsten Fall verursachen selbst angeschlossene Lampen einen Brand, wodurch der Versicherungsschutz nicht greift. Lassen Sie Ihren Herd oder Ihre Lampen von einem Elektriker anschließen, übernimmt dieser automatisch auch die Gewährleistung für seine Arbeit.

 

Kleinere Elektroarbeiten selbst erledigen?

In der Praxis beauftragen die wenigsten wegen dem Entfernen oder Anbringen von Deckenlampen einen Elektriker. Es drohen keine Bußgelder und es wird auch von keiner Behörde überwacht. Zur eigenen Sicherheit sollten Sie jedoch immer alle Sicherheitsvorschriften beachten und die Herstellerempfehlungen aufmerksam lesen. Haben Sie keinerlei Erfahrungen mit derartigen Arbeiten, wird jedoch dringend empfohlen einen Profi hinzuzuziehen.

Selbstverständlich bieten wir auch die Montage von Lampen im Rahmen Ihres Privatumzugs an. Sprechen Sie einfach vor Ihrem Umzug mit uns, wir machen Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

 

Muss der Vermieter den Elektroarbeiten zustimmen?

Wer seinen Herd oder Lampen anschließen will, benötigt dafür keine Zustimmung des Vermieters. Sollen jedoch Veränderungen an Leitungen, Steckdosen oder Schaltern vorgenommen werden, müssen Sie Ihren Vermieter darüber informieren. Dabei wird auch unterschieden, ob Arbeiten notwendig sein, weil zum Beispiel in einem Raum keine Steckdose vorhanden ist, oder ob Sie persönlich mehr Steckdosen wollen. Für notwendige Arbeiten muss der Vermieter aufkommen, bei anderen Tätigkeiten muss der Vermieter lediglich zustimmen. Bewahren Sie in jedem Fall die alten Teile auf, damit Sie beim Auszug möglichst den Ausgangszustand wiederherstellen können.

 

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Verfasst am: 22.10.2020