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Kündigungsfristen bei Umzug: Wohnung kündigen, Sonderkündigungsrecht, Handyvertrag, Versicherungen und mehr

Kündigungsfristen UmzugKündigungsfristen bei Umzug: Wohnung kündigen, Sonderkündigungsrecht, Handyvertrag, Versicherungen und mehr

Bei einem Umzug steht zunächst die Kündigungsfrist der aktuellen Wohnung im Fokus, doch schnell vergisst man noch weitere laufende Verträge.

Im Laufe des Lebens sammeln sich beim Durchschnittsbürger eine Vielzahl an Verträgen mit unterschiedlich langen Kündigungsfristen an: Strom, Wasser, Gas, Versicherungen, Vereinsmitgliedschaften, Fitnessstudio, Kita, Handyvertrag und mehr. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder sogar ein anderes Land sind lange Kündigungsfristen ein Ärgernis. Doch wie verhält es sich mit dem Sonderkündigungsrecht?

Lesen Sie in diesem Beitrag, welche Verträge Sie bei einem Umzug schneller kündigen können.

 

1. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser:

Üblicherweise hat man bei den Grundversorgern eine recht kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen. Stromanbieter haben unterschiedliche Fristen, die oft in den AGB zu finden sind. Einige Anbieter bieten ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug an, andere bestehen auch in diesem Fall auf die Kündigungsfrist, die im Vertrag vereinbart wurde.

Unabhängig davon gilt jedoch: Ein Sonderkündigungsrecht wird möglich, wenn Ihre neue Wohnung nicht im angebotenen Zulieferbereich des Versorgers liegt oder wenn durch den Umzug eine Preiserhöhung entsteht. 

Auch der Umzug in ein Pflege- oder Seniorenheim macht Verträge mit Energieversorgern in der Regel überflüssig, hier zeigen sich diese aber in den meisten Fällen kulant und machen ein Sonderkündigungsrecht möglich.

 

2. Kündigung beim Umzug: Fitnessstudio, Vereine oder Schulen

Auch hier lohnt sich ein Blick in die AGB oder bei Vereinen die Vereinssatzung. Für derartige sogenannte Dauerschuldverhältnisse gibt es kein Sonderkündigungsrecht per se. In vielen Fällen können Verträge jedoch aus "wichtigem Grund" gekündigt werden, ohne dass die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Berufen Sie sich dazu auf § 314 BGB "Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund". Besonders wenn der Umzug durch den Arbeitgeber angeordnet wurde, können viele Verträge per Sonderkündigung schneller beendet werden. Oft gilt bei Fitnessstudios, dass ein Sonderkündigungsrecht davon abhängig ist, ob in der neuen Stadt ein Studio der gleichen Kette ist.

 

3. Kündigung der Hausratversicherung wegen Umzug

Die Mehrzahl der Hausratversicherungen ist unabhängig vom Wohnort gültig. Teilen Sie der Versicherung in jedem Fall Ihre neue Adresse mit. Ein paar Ausnahmen gibt es jedoch:

  • Sollten Sie mit jemandem zusammenziehen, der bereits eine Hausratversicherung besitzt, gilt für die später abgeschlossene Versicherung oft ein Sonderkündigungsrecht.
  • Verändert sich durch den Umzug Ihr Hausrat, zum Beispiel durch den Einzug in ein Seniorenheim, kann die Versicherungssumme angepasst werden.
  • Bei einem Umzug ins Ausland gilt bei vielen Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht.

 

4. Telefon, Internet und Handyvertrag: Wann darf ich beim Umzug kündigen?

Eine Sonderkündigung Ihres Handyvertrags ist nur möglich, wenn Sie ins Ausland ziehen. Auch ein deutlich verschlechterter Empfang nach dem Umzug ist ein Grund für eine Sonderkündigung. Der Mobilfunkanbieter hat in diesem Fall aber die Möglichkeit nachzubessern.

Sobald der Anbieter am neuen Wohnort die festgelegten Vertragsbedingungen nicht erfüllen kann, ist der Umzug ein guter Anlass den Internet- oder Telefonanbieter zu wechseln. Prüfen Sie also vorher die Möglichkeiten am neuen Wohnort und setzen Sie sich mit Ihrem bisherigen Anbieter in Verbindung. Oft dauert ein neuer Anschluss etwas, so vermeiden Sie einen längeren Zeitraum ohne Telefon und Internet.

 

5. Kitawechsel bei Umzug

Jeder Kita-Träger entscheidet selbst über ein Sonderkündigungsrecht beim Umzug. Angesichts der langen Wartelisten vieler Einrichtungen, sind Kitas aber oft kulant und lösen Verträge zugunsten anderer Kinder auf. Ist der neue Wohnort aber in der Nähe und die Entfernung vertretbar, kann die Kita auch darauf bestehen, dass der Vertrag weiter erfüllt wird.

 

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Verfasst am: 26.10.2020