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Umzug und Schimmel – Das müssen Sie wissen

Umzug wegen SchimmelUmzug und Schimmel – Das müssen Sie wissen

Schimmel in der Wohnung ist leider häufiger als viele denken. Überall wo organische Stoffe und Feuchtigkeit auftreten, kann Schimmel entstehen. Als Schimmel werden verschiedene Arten von Schimmelpilzen bezeichnet, die ab einer gewissen Konzentration beim Menschen gesundheitliche Schäden auslösen können. Doch was ist, wenn Sie beim Auszug Schimmel in der eigenen Wohnung oder kurz vor dem Umzug Schimmel in der fremden entdecken? Wir erklären, was dann zu tun ist.

 

Schimmel beim Auszug bemerkt: Was tun?

Sie haben Ihre Wohnung ausgeräumt und auf einmal bemerken Sie hinter Möbeln Schimmelflecken. Was müssen Sie als Mieter nun tun?

Zunächst sollten Sie prüfen, wie stark der Schimmelbefall ist. Ist es großflächig an der gesamten Wand, unter dem Bodenbelag oder punktuell?

Generell gilt: Bei Schimmel in einer Mietwohnung müssen Sie Ihren Vermieter informieren. Handelt es sich bei der Ursache um einen Baumangel, muss der Vermieter die Sanierung übernehmen. Liegt die Ursache in Ihrem Wohnverhalten, müssen Sie die Kosten für Beseitigung und Sanierung mindestens teilweise übernehmen. Das wären zum Beispiel:

  • Nicht ausreichendes oder falsches Lüften
  • Wäschetrocknen in der Wohnung
  • Große Aquarien in der Wohnung

Die Schuldfrage wird häufig vor Gericht entschieden, in manchen Fällen kann es auch zu einer Kostenteilung kommen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Gutachter hinzuzuziehen. So kann der Art und Grad des Schimmelbefalls bestimmt werden.

 

Wenn Sie nach dem Mietbeginn bzw. Einzug Schimmel entdecken

Nicht immer kann Schimmel bei der Besichtigung erkannt werden, vor allem, wenn die Wohnung noch möbliert war. Trotzdem hilft Vorbeugen am besten gegen eine unschöne Überraschung: Ein muffiger Geruch kann zum Beispiel schon ein Indiz für Schimmel sein. Auch während der Besichtigung sollten Sie die Wände anfassen, ob diese besonders kalt und nass sind. Auch ein Blick unter den Teppich oder hinter eine Fußleiste kann aufschlussreich sein. Auffällige Stellen sollten unbedingt im Übergabeprotokoll vermerkt werden.

 

Sollten Sie unmittelbar nach Einzug Schimmel bemerken, ist der Vermieter verpflichtet diesen auf seine Kosten zu entfernen und gegebenenfalls zu sanieren. Dokumentieren Sie am besten vor dem Einzug alle Stellen, um später beweisen zu können, dass diese nicht durch Ihre Schuld entstanden sind.

 

Schimmelbefall: Ihre Rechte als Mieter:

Wurde der Schimmel durch einen baulichen Mangel verursacht, muss der Vermieter für alle Kosten aufkommen. Zum Beispiel, wenn ein undichtes Dach Feuchtigkeit in die Wände eindringen lässt. Kommt der Vermieter dem nicht nach, kann der Mieter eine Frist setzen. Nach Ablauf dieser Frist, darf der Mieter eine Mietminderung geltend machen oder im letzten Schritt fristlos kündigen. Kommt es zu einer Entscheidung vor Gericht, ist nicht vollständig eindeutig bei wem die Beweislast liegt.

 

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Verfasst am: 16.09.2020