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Umzug: Wer haftet für Schäden?

umzug wer haftet fuer schaedenUmzug: Wer haftet für Schäden?

Ein Umzug bedeutet vor allem viel Arbeit. Oft werden daher auch Freunde und Familienmitglieder gebeten, beim Packen und Transport mitzuhelfen. Doch wer haftet, wenn bei diesen Arbeiten ein Schaden entsteht? Und wie ist die Haftung geregelt, wenn ein Umzugsunternehmen beauftragt wurde?

 

Keine Haftung für freiwillige Umzugshelfer

Normalerweise haftet eine Person auch für den Schaden, den sie verursacht. Bei freiwilligen Umzugshelfern sieht die Rechtslage jedoch anders aus. Helfer, die unentgeltlich bei einem Umzug helfen, können in einem eventuellen Schadensfall nicht für Schäden haftbar gemacht werden können. Eine Ausnahme bildet nur grobe Fahrlässigkeit, bei der die Sorgfaltspflicht mit Vorsatz verletzt wird, wie zum Beispiel Schäden, die unter Alkoholeinfluss entstehen.

Das heißt im Klartext: Lässt ein freiwilliger Umzugshelfer etwas fallen, kann er dafür nicht haftbar gemacht werden.

Im schlimmsten Fall steht der Umziehende also ohne Versicherungsschutz da.

 

Die Ausnahme: Gefälligkeitsschäden

Eine Ausnahme ist möglich: Beinhaltet die Haftpflichtversicherung des Helfers auch sogenannte Gefälligkeitsschäden ab, kann diese für den Schaden aufkommen. Besitzt der freiwillige Umzugshelfer keine entsprechende Haftpflichtversicherung und weigert sich der Verursacher für den Schaden aufzukommen, so bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.

Daher unser Tipp: Transportieren Sie wertvolle oder empfindliche Gegenstände selbst. So ersparen Sie sich unnötigen Ärger, wenn es zu einem Fauxpas kommt.

 

Sonderfall: Schaden an Dritten

Ein besonderer Fall tritt ein, wenn es beim Umzug zu Schäden an Dritten kommt. Ein Beispiel wäre, dass beim Beladen des Umzugstransporters ein daneben parkendes Auto beschädigt wird. In diesem Fall muss der Schaden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ersetzt werden und die Haftpflichtversicherung greift. Auch hier greif desweiter die Gefälligkeitsklausel.

 

Umzug mit Umzugsunternehmen: Wer haftet bei Schäden?

Üblicherweise haftet ein Umzugsunternehmen für alle verursachten Schäden. Hier empfiehlt es sich jedoch, genau zu prüfen, welche Bedingungen im Vertrag enthalten sind. Hier finden sich oft spezielle Ausschlusskriterien, zum Beispiel für Tiere, Pflanzen, Elektrogeräte oder Wertgegenstände. Die Haftung tritt jedoch nur in vollem Umfang in Kraft, wenn das Umzugsunternehmen auch alle Umzugskartons selbst einpackt.

Unser Tipp: Transportieren Sie besondere oder empfindliche Gegenstände selbst oder schließen Sie eine zusätzliche Transportversicherung ab.

 

Grundsätzlich haftet das Umzugsunternehmen mit 620 Euro je Kubikmeter Umzugsgut. Besitzen Sie wertvolle Gegenstände oder Möbel, wodurch dieser Wert überschritten werden kann, sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen.

 

Prüfen Sie in der neuen Wohnung sofort nach

Sobald die Möbel und Transportkisten in der neuen Wohnung angekommen sind, sollte das Umzugsgut schnell auf Unversehrtheit geprüft werden, da eventuelle Schäden noch am gleichen Tag angemeldet werden müssen. Handelt es sich um verdeckte Schäden, gilt üblicherweise eine Reklamationspflicht von zehn Tagen. Schäden müssen schriftlich und detailliert gemeldet werden.

 

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Verfasst am: 10.03.2021