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Anmeldung Zweitwohnsitz – Was müssen Sie beachten?

Anmeldung Zweitwohnsitz TippsAnmeldung Zweitwohnsitz – Was müssen Sie beachten?

Ein Zweitwohnsitz muss nicht immer die Ferienwohnung an Ost- oder Nordsee sein, sondern kann auch für Pendler oder Studenten eine Notwendigkeit werden. Doch ab wann wird eine Wohnung offiziell zum Zweitwohnsitz? Welche Regeln gelten und wie geht man bei der Anmeldung vor? Alles zur Anmeldung einer Zweitwohnung lesen Sie hier.

 

Wer muss einen Zweitwohnsitz anmelden?

Jeder, der neben dem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung bewohnt, muss diese auch als Zweitwohnsitz anmelden. Erfolgt dies nicht oder mit zu viel Verspätung, drohen Strafen bis zu 1000 Euro, da in Deutschland eine Meldepflicht für einen Zweitwohnsitz besteht.

Ausnahmen bilden Wohnungen im Ausland. Die Zweitwohnsitz-Regel gilt nur im Inland. Eine Wohnung auf Mallorca müssen Sie daher nicht als Zweitwohnsitz anmelden. Je nach Landesgesetzen müssen Sie dies jedoch im Ausland anmelden.

 

Wie erfolgt die Anmeldung und welche Unterlagen werden benötigt?

Während früher in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Fristen für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes herrschten, gilt heute: Der Zweitwohnsitz muss nach spätestens 14 Tagen nach Umzug beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden. Dies gilt übrigens auch für Ihren Hauptwohnsitz. Die Anmeldung muss persönlich erfolgen, bei manchen Gemeinden kann dies auch eine mit einer Vollmacht ausgestattet Person erledigen oder die Anmeldung ist unkompliziert per Post möglich. Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt in der Stadt der zukünftigen Wohnung.

In der Regel benötigen Sie zur Anmeldung eines Zweitwohnsitzes folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • Das passende und ausgefüllte Formular
  • Eventuell Geburtsurkunde der Kinder oder Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
  • Vermieterbescheinigung (erhalten Sie vom Vermieter)

 

Welche Kosten entstehen durch einen Zweitwohnsitz

In vielen Städten und Gemeinden wird eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben. Diese kann je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen und liegt etwa zwischen 5 % und bis zu 20 % der Nettokaltmiete pro Jahr. Für Studenten oder Auszubildende existieren oft Sonderregelungen, die von der Steuer befreien, wenn kein eigenes Einkommen vorliegt oder allgemein unter einer bestimmten Untergrenze liegt. Die genauen Sätze erfahren Sie beim Einwohnermeldeamt.

Es kann sich also in vielen Fällen lohnen die Kosten für ein Pendeln mit denen eines Zweitwohnsitzes zu vergleichen oder den ursprünglichen Hauptwohnsitz aufzugeben.

 

Was ist Erstwohnsitz und was ist Zweitwohnsitz?

Generell gilt: Der Hauptwohnsitz oder Erstwohnsitz ist dort, wo Ihr Lebensmittelpunkt ist, also auch dort wo Sie am meisten Zeit verbringen. Bei Studenten kann die Wohnung im Studienort als Zweitwohnsitz bei Behörden für Probleme sorgen, da dort für den Hauptteil des Jahres eindeutig der Hauptwohnsitz liegt. Jedoch gilt hier auch die Regel des sozialen Lebensmittelpunktes. Wird der Zweitwohnsitz zwar an fünf Tagen in der Woche bewohnt, aber Sie fahren jedes Wochenende zu Ihrer Familie liegt dort auch Ihr Lebensmittelpunkt und daher Ihr Hauptwohnsitz.

Minderjährige haben ihren Erstwohnsitz immer dort wo die Erziehungsberechtigten leben. Bei getrenntlebenden Eltern ist der Zweitwohnsitz des Kindes, der Ort, an dem das Kind am wenigsten Zeit verbringt.

 

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Verfasst am: 08.07.2020