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Umzugskosten von der Steuer absetzen – hilfreiche Tipps für Ihren Umzug

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Ein Umzug ist oftmals mit finanziellen Aufwendungen verbunden, weshalb es ratsam ist, diesen sorgfältig zu planen und zu strukturieren. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Teil der Umzugskosten über die Steuererklärung zurückzuerhalten. Wir von Umzüge Brandlmeier klären euch auf, welche Voraussetzungen Ihr erfüllen müsst, um eure Kosten für einen Umzug von der Steuer absetzen zu können.

 

Voraussetzungen für eine steuerliche Absetzung Ihrer Umzugskosten

Berufsbedingte Umzüge können von Arbeitnehmern in der Steuererklärung als Werbungskosten verzeichnet werden. Hierbei ist lediglich zu beachten, dass die Kosten zu Beginn an privat getragen werden müssen, im späteren Steuerbescheid jedoch als steuermindernd angegeben werden können.

Damit ein Umzug als beruflich bedingt betrachtet wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitsplatzwechsel: 
    Ein Umzug in eine andere Stadt aufgrund eines Wechsels des Arbeitsplatzes wird als be-rufsbedingt angesehen. Dies trifft ebenfalls zu, wenn das Unternehmen, bei welchem Sie tätig sind, seinen Standort an einen anderen Ort verlegt.

  • Verkürzung des Arbeitswegs:
    Sollte bei Ihrer täglichen Pendelstrecke Zeit eingespart werden (in der Regel mind. eine Stunde pro Tag), wird ein Umzug ebenfalls als berufsbedingt betrachtet.

  • Verbesserung der Arbeitsbedingungen: 
    Unter bestimmten Umständen erkennt das Finanzamt einen Umzug aufgrund von verbesserten Arbeitsbedingungen ebenfalls als berufsbedingt an und Sie können einen Teil dieser Umzugskosten von Ihrer Steuer absetzen.

  • Rückkehr aus dem Ausland:
    Wenn Sie nach einem beruflichen Auslandsaufenthalt eine neue Stelle in Deutschland antreten, wird auch dieser Umzug als beruflich bedingt angesehen.

Bei Privatumzügen besteht generell keine Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen. Es können jedoch die Kosten für eine Umzugsdienstleistung (Spedition, Umzugsunter-nehmen, etc.) einschließlich der Arbeits- und Fahrtkosten, steuerlich begünstigt werden. In diesem Zusammenhang können in einem Steuerjahr maximal 20.000 € an Ausgaben für Dienstleistungen von Umzugsunternehmen angegeben werden. Von diesem Betrag ist eine Steuerermäßigung in Höhe von maximal 4.000 € möglich. Diese Ermäßigung wird dann von der zu zahlenden Steuer abgezogen und kann als haushaltsnahe Ausgabe in der Steuererklärung angegeben werden.

Sollten Sie jedoch aufgrund medizinischer Gründe beispielsweise nach einem Unfall gezwungen sein umzuziehen, besteht die Möglichkeit, dass das Finanzamt die entstandenen Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkennt. Allerdings können hierfür umfangreiche Nachweise von den behandelnden Ärzten oder Unterlagen der Unfall- bzw. Krankenversicherung erforderlich sein.

Welche Umzugskosten kann ich von der Steuer absetzen? 

Wenn Sie beabsichtigen, Ihre Umzugskosten steuerlich abzusetzen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass alle Umzugskosten nachweisbar sind (außer bei pauschal absetzbaren Umzugskosten). Folgende Kosten können Sie hierbei in Betracht ziehen:

  • Doppelte Mietzahlungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist Ihrer vorherigen Wohnung, sofern eine sofortige Kündigung nicht möglich ist. 
  • Mietkosten für die neue Wohnung sollte diese nicht unmittelbar beziehbar sein. 
  • Aufwendungen für den Transport, wenn Sie beispielsweise ein Umzugsunternehmen beauftragen. 
  • Reparaturkosten für Schäden, welche durch den Transport des Hausrats entstanden sind. 
  • Erstattung von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer, sobald die Fahrten im Zusammenhang mit Wohnungsbesichtigungen oder anderen terminlichen Aspekten im Kontext der Wohnungssuche anfallen. 
  • Nachweislich anfallende Maklergebühren im Zusammenhang mit der Anmietung einer neuen Wohnung. 

Sämtliche Ausgaben für den Erwerb neuer Möbel oder Einrichtungsgegenstände sind nicht als absetzbare Kosten anzusehen. Möbel gelten in der Regel als persönliche Angelegenheit, außer es liegt eine eindeutige berufliche Notwendigkeit oder Mitnutzung der erworbenen Gegenstände vor.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, keinen Umzugsdienst zu beauftragen, sondern Unterstützung von Freunden und Familie in Anspruch nehmen, besteht für Sie auch in diesem Fall die Möglichkeit, die Kosten steuerlich geltend zu machen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass Sie sämtliche Zahlungen nachweisen können. Dies kann am effektivsten durch die Vorlage von Überweisungsbelegen an die betreffenden Helfer geschehen.

Muss ich die Kosten für einen Umzug nachweisen können? 

Im Allgemeinen ja. Es gibt jedoch eine Ausnahme für die sogenannten sonstigen Umzugskosten, welche Sie pauschal absetzen können. Hierbei handelt es sich oft um viele kleinere Ausgeben, die üblicherweise im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen. Um die Umzugskostenpauschale geltend machen zu können, sind keine detaillierten Einzelnachweise erforderlich. Personen, die keine Einzelnachweise vorweisen können, da sie beispielsweise einen selbstorganisierten Umzug durchgeführt haben, können daher nur die Pauschale in Anspruch nehmen.

Mit der Umzugskostenpauschale vom Finanzamt werden beispielsweise folgende Kosten abgedeckt:

  • Renovierungsarbeiten und Reparaturen in Ihrer vorherigen Wohnung. 
  • Verpflegung sowie Trinkgeld für Ihre Umzugshelfer. 
  • Montage sowie Anpassung Ihrer Vorhänge, Lampen und weiterer elektronischer Geräte. 
  • Montage der Küche. 
  • Anpassungen am Personalausweis sowie am Telefonanschluss. 
  • Ummeldung des PKWs. 

Personen, die innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren zwei Mal Ihren Wohnsitz aus beruflichen Gründen wechseln, haben zudem die Möglichkeit, von einer erhöhten Umzugspauschale für sonstige Umzugsauslagen zu profitieren. Diese erhöhte Pauschale beläuft sich auf einen Aufschlag von 50 %. Sollten die tatsächlichen Kosten für sonstige Umzugsauslagen die Pauschale übersteigen, besteht die Option, gänzlich auf die Pauschale zu verzichten und stattdessen die höheren Ausgaben mittels entsprechender Belege nachzuweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass nur die Kosten steuerlich absetzbar sind, die von Ihnen persönlich getragen werden. Falls Ihr Arbeitgeber die Umzugskosten übernimmt, besteht keine Möglichkeit, diese Kosten steuerlich geltend zu machen.

Wo kann ich meine Umzugskosten eintragen?

Sofern Umzugskosten aufgrund beruflicher Veranlassung entstehen, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, diese als Werbungskosten in der Anlage N (Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit) in ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben. Hierfür ist das Feld 115 vorgesehen.

Indem die Gesamtsumme der Umzugskosten in diesem Abschnitt eingetragen wird, zieht das Finanzamt den entsprechenden Betrag gemeinsam mit allen anderen Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen ab.