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Checkliste was kündigen bei umzugWas müssen Sie bei einem Umzug kündigen?

Ein Umzug bedeutet mehr als nur das Packen von Kisten und den Transport in ein neues Zuhause. Oft wird dabei übersehen, dass auch eine Reihe von Kündigungen und Abmeldungen erforderlich sind, um den Wohnungs- oder Büro-Wechsel so reibungslos wie möglich zu gestalten. Ob es sich um den Mietvertrag, Stromanbieter oder verschiedene Abonnements handelt – es gibt zahlreiche Dinge, die rechtzeitig gekündigt werden müssen, wenn Sie einen Umzug planen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Verträge und Dienstleistungen Sie bei einem Umzug kündigen sollten und welche Fristen für die Kündigung der einzelnen Verträge dabei zu beachten sind. So vermeiden Sie unnötige Kosten und stellen sicher, dass der Start in Ihrem neuen Zuhause problemlos gelingt. 

 

Wichtige Verträge und Dienstleistungen, die Sie bei einem Umzug kündigen sollten

Mietvertrag kündigen wegen Umzug: 

Kündigungsfrist beachten (in der Regel drei Monate): Ein Mietvertrag muss in der Regel mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Informieren Sie Ihren Vermieter schriftlich über Ihren Umzug und bestätigen Sie den Erhalt der Kündigung, um rechtliche Sicherheit zu haben. Prüfen Sie auch, ob es im Vertrag Sonderregelungen gibt, wie zum Beispiel Schönheitsreparaturen oder Nachmieterregelungen. 

Strom- und Gasvertrag: 

Versorger über den Umzug informieren, ggf. neuer Vertrag am neuen Wohnort notwendig: Informieren Sie Ihren Strom- und Gasversorger rechtzeitig über den Umzug. Viele Anbieter und Grundversorger bieten Umzugsservices an, bei denen Sie Ihren Vertrag mitnehmen können. Falls der Anbieter am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen. 

Wasserversorgung: 

Abmeldung beim aktuellen Versorger: Kontaktieren Sie Ihren Wasserversorger, um die Abmeldung Ihrer bisherigen Adresse und die Endabrechnung zu veranlassen. Stellen Sie sicher, dass alle offenen Rechnungen beglichen sind und der Zählerstand korrekt erfasst wird. Natürlich sollten Sie auch gleich beim neuen Grundversorger einen neuen Vertrag anmelden.  

Internet- und Telefonvertrag: 

Kündigung oder Umzug des Vertrags, Verfügbarkeit am neuen Wohnort prüfen: Überprüfen Sie, ob Ihr aktueller Internet- und Telefonanbieter auch am neuen Wohnort seine Dienste anbietet. Falls nicht, können Sie den Vertrag in der Regel wegen Umzugs kündigen. Andernfalls sollten Sie einen Umzugsauftrag erteilen, um weiterhin erreichbar zu bleiben. 
 

Rundfunkbeitrag (GEZ): 

Ummeldung der Adresse bei der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Melden Sie Ihre neue Adresse beim Beitragsservice an, um sicherzustellen, dass Sie keine doppelten Gebühren zahlen. Dies kann online oder per Post erfolgen und sollte zeitnah nach dem Umzug erledigt werden. 
 

Versicherungen: 

Hausratversicherung (Prüfen, ob Anpassung des Versicherungsschutzes notwendig ist): Informieren Sie Ihre Hausratversicherung über den Umzug, da sich durch die neue Wohnsituation der Versicherungswert ändern kann. Eine Anpassung des Versicherungsschutzes ist möglicherweise erforderlich. 

Private Haftpflichtversicherung (Adressänderung mitteilen): Teilen Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung Ihre neue Adresse mit, um sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt zugestellt werden und der Versicherungsschutz weiterhin besteht. 

Lokale Abonnements kündigen oder Adressänderung mitteilen: 

Zeitungen und Zeitschriften: Informieren Sie die Abonnement-Dienste über Ihre neue Adresse, damit Ihre Zeitungen und Zeitschriften ohne Unterbrechung an die richtige Adresse geliefert werden. 

Fitnessstudio-Mitgliedschaften (Sonderkündigungsrecht bei Umzug): Viele Fitnessstudios bieten ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug an. Informieren Sie sich über die Kündigungsbedingungen und reichen Sie die entsprechenden Nachweise ein. 

Streaming-Dienste (Änderung der Rechnungsadresse): Aktualisieren Sie die Rechnungsadresse bei Ihren Streaming-Diensten, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin Zugang zu Ihren Abonnements haben und keine Zahlungsprobleme entstehen. 

Banken und Kreditinstitute: 

Adressänderung mitteilen: Informieren Sie Ihre Bank über Ihre neue Adresse, um sicherzustellen, dass wichtige Dokumente wie Kontoauszüge, Kreditkartenabrechnungen und andere Mitteilungen an die richtige Adresse gesendet werden. 

Kfz-Versicherung und -Zulassung: 

Ummeldung des Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle: Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle um. Informieren Sie auch Ihre Kfz-Versicherung über den Umzug, da sich die Prämie je nach Wohnort ändern kann. 

Ärzte und Apotheken: 

Änderung der Adresse in den Patientenakten: Informieren Sie Ihre Ärzte und Apotheken über Ihren Umzug, damit Ihre Patientenakten aktualisiert werden und Sie weiterhin reibungslos medizinisch versorgt werden können. 

Schule und Kindergarten: 

Abmeldung und Neuanmeldung am neuen Wohnort: Melden Sie Ihre Kinder bei der bisherigen Schule oder dem Kindergarten ab und kümmern Sie sich um die Anmeldung an der neuen Einrichtung am neuen Wohnort. Informieren Sie sich rechtzeitig über Anmeldefristen und erforderliche Dokumente. 

Mitgliedschaften: 

Vereine und Organisationen (Adressänderung mitteilen oder Mitgliedschaft kündigen): Informieren Sie Vereine und Organisationen, bei denen Sie Mitglied sind, über Ihre neue Adresse. Bei Bedarf können Sie auch die Mitgliedschaft kündigen, wenn Sie die Angebote nach dem Umzug nicht mehr nutzen können. 

 

Müllabfuhr und Recycling: 

Abmeldung beim lokalen Entsorgungsunternehmen: Informieren Sie das lokale Entsorgungsunternehmen über Ihren Umzug, um die Abholung der Mülltonnen zu koordinieren und unnötige Gebühren zu vermeiden. Melden Sie sich gleichzeitig beim neuen Entsorgungsunternehmen am neuen Wohnort an. 
 

Post-Nachsendeservice: 

Einrichten eines Nachsendeauftrags bei der Deutschen Post: Richten Sie einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ein, um sicherzustellen, dass alle wichtigen Briefe und Pakete an Ihre neue Adresse weitergeleitet werden. Dieser Service kann für mehrere Monate gebucht werden und gibt Ihnen Zeit, alle relevanten Stellen über Ihre neue Adresse zu informieren. 

 

Wo gilt bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht? 

Ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug gilt in bestimmten Fällen und bei bestimmten Verträgen. Die mögliche Sonderkündigung ändert dann die eigentlich gültigen Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen. Hier sind einige Beispiele, wo Sie ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen können: 

Mietvertrag: Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. unzumutbare Wohnbedingungen), können Mieter unter Umständen früher aus dem Mietvertrag der Wohnung entlassen werden. 

Internet- und Telefonvertrag: Wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Dienste nicht oder nur eingeschränkt anbieten kann, haben Sie das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist in diesem Fall drei Monate ab Umzugsdatum. 

Fitnessstudio-Mitgliedschaften: Viele Fitnessstudios gewähren ein Sonderkündigungsrecht, wenn der neue Wohnort so weit entfernt ist, dass die Nutzung des Studios unzumutbar wird. In der Regel muss der Umzug eine bestimmte Entfernung überschreiten (z.B. 20-30 km), um das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen zu können. Ein Nachweis des Umzugs, wie zum Beispiel eine Meldebescheinigung, wird meist verlangt. 

Strom- und Gasvertrag: Wenn der bisherige Versorger am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Einige Anbieter bieten jedoch an, den Vertrag einfach auf die neue Adresse zu übertragen, falls ihre Dienste dort verfügbar sind. 

Zeitschriften- und Zeitungsabonnements: Manche Abonnement-Dienste gewähren ein Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug, vor allem, wenn der neue Wohnort im Ausland liegt oder der Lieferdienst dort nicht verfügbar ist. Die genauen Bedingungen variieren je nach Anbieter. 

Hausratversicherung: Wenn sich der Versicherungswert durch den Umzug erheblich ändert (z.B. bei einem Umzug in eine wesentlich kleinere oder größere Wohnung), haben Sie unter Umständen das Recht auf eine Anpassung oder Kündigung des Vertrags. Einige Versicherer gewähren in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. 

Bei der Inanspruchnahme eines Sonderkündigungsrechts ist es wichtig, den Anbieter rechtzeitig zu informieren und die erforderlichen Nachweise, wie etwa die Meldebescheinigung oder den neuen Mietvertrag, vorzulegen. Es ist auch ratsam, die genauen Vertragsbedingungen und Kündigungsfristen zu überprüfen, um Missverständnisse zu vermeiden. 

 

Checkliste zum Abhaken – Umzug: Was kündigen? 

  • Mietvertrag 

  • Strom- und Gasvertrag 

  • Wasserversorgung 

  • Internet- und Telefonvertrag 

  • Rundfunkbeitrag (GEZ) 

  • Versicherungen 

  • Abonnements 

  • Banken und Kreditinstitute 

  • Kfz-Versicherung und -Zulassung: Ärzte und Apotheken: 

  • Schule und Kindergarten 

  • Mitgliedschaften 

  • Müllabfuhr und Recycling 

  • Post-Nachsendeservice